Abrechnungshilfe
Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie
Durch die Zertifizierung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ist es unserer Praxis erlaubt, Patienten in Deutschland auch ohne ärztliches Rezept zu untersuchen und ggf. zu behandeln. Dies ermöglicht einen schnellen Therapiebeginn bei Auftreten der Beschwerden.
Diagnose, Rezept und Therapie finden also unter einem Dach statt.
So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie-Praxis.
Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.
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Private Krankenversicherungen -mit Rezept
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben (PKV) und ein ärztliches Rezept für Physiotherapie haben:
Nach Abschluss der Therapie bekommen Sie eine Rechnung, die Sie begleichen. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer PKV einreichen; abhängig davon, wie Ihr Versicherungsvertrag gestaltet ist, bekommen Sie die Leistungen Ihres Rezeptes von Ihrer Versicherung teilweise oder vollständig erstattet. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer privaten Krankenkasse im Voraus über die Rückerstattung zu informieren.
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Private Krankenversicherung
- ohne Rezept
Wenn Sie eine private Krankenversicherung und KEIN Rezept für Physiotherapie haben:
Wenn Ihre PKV die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers nicht spezifisch ausschließt, dann können Sie ohne Rezept zu mir kommen.
Wir können Ihnen dann ein Rezept ausstellen. Die Rechnung, erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH", können Sie bei Ihrer Privatversicherung als Heilbehandlung geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Manche Versicherer bieten sogar einen
100% - igen Versicherungsschutz für den Bereich "Heilmittel" an.
Gesetzlich versichert mit privater Zusatzversicherung:
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben (mit oder ohne Rezept):
Wenn Ihre Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen beinhaltet (und Leistungen von sektoralen Heilpraktikern nicht explizit ausschließt) können Sie die Rechnung (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") bei dieser Versicherung einreichen. Die teilweise oder vollständige Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft ab.
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Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Oft werden die Kosten für Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen.
Einige Krankenkassen gewähren den Versicherten jedoch Boni, die sie auch für Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch nehmen können. Auch bieten einige gesetzliche Krankenkassen Krankenzusatzversicherungen an, welche die gesamten Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker übernehmen.
Sie sollten vor der Behandlung prüfen ob Ihre gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für unsere Leistungen übernimmt.
Sie können unsere Leistungen aber sehr gerne als Selbstzahler in Anspruch nehmen.